Ablauf und Honorar

Traumatherapie, Überforderung, chronische Erschöpfung, Burnout
Familientherapie Kristina Janka Dachau
Burnout, Schlafstörungen, Freudlosigkeit

Ablauf

 

Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen.

Für den Erfolg unserer Zusammenarbeit ist es wichtig, dass wir beide ein gutes Gefühl haben. Ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen

ist unser erstes gemeinsames Ziel.

 

Es bedarf viel Mut und oft auch einen großen Leidensdruck, sich für eine Therapie / Beratung zu entscheiden. Ihre Vorgeschichte

ist mir sehr wichtig und soll das Fundament unserer Weiterarbeit sein.

 

Gemeinsam werden wir ihr genaues Anliegen, ihre Wünsche und Ziele klären. Entsprechend dieser Vorgaben

kann ich Ihnen meine Arbeitsweise erläutern und einen Ausblick geben, welchen zeitlichen Rahmen Sie einplanen sollten. 

 

Die Erfahrung zeigt, dass anfänglich wöchentliche Sitzungen von je 2 Stunden sinnvoll sind. Im weiteren Verlauf haben sich Abstände

von 2-4 Wochen als sinnvoll erwiesen. 

 

Oft brauchen die inneren Veränderungen länger, als wir es vom „Kopf“ her wollen. Daher arbeitet Ihr Unterbewusstsein

auch nach den Sitzungen weiter! Sie bestimmen das Tempo!

Je nach Anliegen können sich die Lösungen auch nach kurzer Zeit einstellen und wenige Sitzungen reichen Ihnen,

um Ihr Leben in die gewünschte Richtung zu bringen. 

 

 

Honorar

 

Das Erstgespräch dauert i.d.R. 60-120 Min und wird mit 80 € in Rechnung gestellt

 

Therapeutische Sitzung oder Beratung: 

60 Min  = 80€

90 Min  = 120€

120 Min = 160€

 

Generell haben sich Sitzungen von 2 Stunden bewährt.

 

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht (gemäß der 1. Berufsordnung für Heilpraktiker, Artikel 3)!

 

Bei Terminabsage oder Terminversäumung am Tag des Termins erlaube ich mir,

eine Ausfallpauschale von 50% des Honorars in Rechnung zu stellen.

 

Kostenübernahme

 

Grundsätzlich stelle ich Privatrechnungen. 

 

Dies ermöglicht Ihnen und mir, ohne vorhergehende Formalitäten schnell Termine zu vereinbaren und zu helfen, wenn die Not am Größten ist. 

Somit werden psychotherapeutische Sitzungen nicht erfasst und müssen beim Abschluss von Versicherungen, Bewerbung für den Staatsdienst und Nachfragen von Arbeitgebern nur entsprechend Ihrer Einschätzung weitergegeben werden.

 

Private Kranken- und Zusatzversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten durch Heilpraktiker für Psychotherapie

oder beteiligen sich. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach!

 

In ihrer Steuererklärung können Sie die Therapierechnungen absetzen.